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   VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08   

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VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08 (https://dejure.org/2008,34597)
VG Hannover, Entscheidung vom 20.05.2008 - 4 B 2279/08 (https://dejure.org/2008,34597)
VG Hannover, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 4 B 2279/08 (https://dejure.org/2008,34597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden - Eilanträge von Pape, Remondis und Alba stattgegeben

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gewerbliche Altpapiersammlungen aus Privathaushalten

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 192/07

    Zulässigkeit der Altpapiersammlung durch ein Entsorgungsunternehmen neben dem

    Auszug aus VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08
    Dabei kann das Gericht ebenso wie das OVG Lüneburg (Beschluss vom 24.01.2008, 7 ME 192/07 , m.w.N.) offen lassen, ob bereits § 13 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Abs. 2 KrW-/AbfG die Einschaltung eines Dritten in die Verwertung der Abfälle zulässt.

    Das Gericht orientiert sich bei der Prüfung dieser Frage - zumal es sich um ein Eilverfahren handelt, in dem eine einstweilige Regelung zu treffen ist - an der Rechtsprechung des OVG Lüneburg als zuständigem Obergericht (Beschlüsse vom 24.01.2008, 7 ME 192/07 und 7 ME 193/07 ).

  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2395/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

    Auszug aus VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08
    Diese Firmen haben ebenfalls um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (Az.: 4 B 2395/08 und 4 B 2491/08).

    Die andere Frage ist, ob unter den Gegebenheiten, dass im Gebiet der Antragsgegnerin drei gewerbliche Sammler (neben der Antragstellerin in diesem Verfahren sind dies die Antragsteller in den Verfahren 4 B 2395/08 und 4 B 2491/08) tätig werden wollen, ein sinnvoller Betrieb eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers - und sei es nur in Bezug auf eine Reserve- bzw. Auffangfunktion - überhaupt möglich ist.

  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2491/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

    Auszug aus VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08
    Diese Firmen haben ebenfalls um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (Az.: 4 B 2395/08 und 4 B 2491/08).

    Die andere Frage ist, ob unter den Gegebenheiten, dass im Gebiet der Antragsgegnerin drei gewerbliche Sammler (neben der Antragstellerin in diesem Verfahren sind dies die Antragsteller in den Verfahren 4 B 2395/08 und 4 B 2491/08) tätig werden wollen, ein sinnvoller Betrieb eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers - und sei es nur in Bezug auf eine Reserve- bzw. Auffangfunktion - überhaupt möglich ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06

    Abfallüberlassungspflicht

    Auszug aus VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08
    Es verkennt dabei nicht, dass es zu maßgeblichen Fragen des Rechtsstreits höchstrichterliche Rechtsprechung nicht gibt und das OVG Schleswig in einem Urteil vom 24.04.2008 ( Az.: 4 LB 7/06 ) wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zugelassen hat (ausweislich der Pressemitteilung des OVG Schleswig vom 24.04.2008; das Urteil liegt im Wortlaut noch nicht vor).
  • EuGH, 23.05.2000 - C-209/98

    Sydhavnens Sten & Grus

    Auszug aus VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08
    Ob eine derartige Auslegung des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG auch im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 23. Mai 2000 (Rs. C-209/98 "Kopenhagen", NVwZ-RR 2000, 1151) angezeigt ist, wie die Antragstellerin vorträgt (a.A. der Antragsgegner unter Bezugnahme auf das Urteil des VG Schleswig vom 23.02.2006 - 12 A 147/04 -, Beck online), mag offenbleiben.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 9.05

    Verpackungsverordnung; Verkaufsverpackungen; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08
    "Derartige überwiegende öffentliche Interessen können gegeben sein, wenn ohne die Überlassung dieser Abfälle zur Verwertung an den öffentlichen Entsorgungsträger die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Urt.v. 16.03.2006 - 7 C 9.05 -, Beck online; VGH München, Beschl.v. 12.01.2005 - 20 CS 04.2947 -, NuR 2006, 114 ff. [VGH Baden-Württemberg 12.01.2005 - 20 CS 04.2947] ; OVG Bautzen, Beschl.v. 24.01.2005 - 4 BS 116/04 -, UPR 2005, 440; OVG Frankfurt/Oder, Beschl.v. 14.10.2004 - 2 B 135/04 -, Beck online; Kunig/Paetow/Versteyl, aaO, § 13 Rdnr. 37; Frenz, aaO, § 13 Rdnr. 66 ff.; Knopp/Küchenhoff, aaO, UPR 2007, 216, 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07

    Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung;

    Auszug aus VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08
    Dies ist nach Auffassung der Kammer bereits deswegen gewährleistet, weil Antragsgegnerin und Beigeladener in der Antragserwiderung selbst darauf hinweisen, der bisherige Abfuhrrhythmus müsse schon im Hinblick auf die Verpflichtungen gegenüber dem Dualen System aufrechterhalten bleiben (vgl. dazu auch VGH Mannheim, Beschluss vom 11.02.2008, - 10 S 2422/07 -).
  • OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 2 B 135/04

    Gewerbliche Abfallsammlungen

    Auszug aus VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08
    "Derartige überwiegende öffentliche Interessen können gegeben sein, wenn ohne die Überlassung dieser Abfälle zur Verwertung an den öffentlichen Entsorgungsträger die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Urt.v. 16.03.2006 - 7 C 9.05 -, Beck online; VGH München, Beschl.v. 12.01.2005 - 20 CS 04.2947 -, NuR 2006, 114 ff. [VGH Baden-Württemberg 12.01.2005 - 20 CS 04.2947] ; OVG Bautzen, Beschl.v. 24.01.2005 - 4 BS 116/04 -, UPR 2005, 440; OVG Frankfurt/Oder, Beschl.v. 14.10.2004 - 2 B 135/04 -, Beck online; Kunig/Paetow/Versteyl, aaO, § 13 Rdnr. 37; Frenz, aaO, § 13 Rdnr. 66 ff.; Knopp/Küchenhoff, aaO, UPR 2007, 216, 218).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2005 - 7 ME 120/05

    Sammlung von Altpapier; Beeinträchtigung öffentlicher Interessen

    Auszug aus VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 16. August 2005 (Az. 7 ME 120/05 , NVwZ-RR 2006, 26) ausgeführt, dass jedenfalls mit der allgemeinen Befürchtung, gewerbliche Sammlungen unterliefen die grundsätzlich bestehende Überlassungspflicht, angesichts der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung dieser Überlassungspflicht zugunsten gewerblicher Sammlungen entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen ohne die Feststellung konkreter, nicht mehr hinnehmbarer Beeinträchtigungen der öffentlichen Abfallwirtschaft nicht begründet werden können.".
  • VG Schleswig, 23.02.2006 - 12 A 147/04

    Untersagung der Erfassung und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten;

    Auszug aus VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2279/08
    Ob eine derartige Auslegung des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG auch im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 23. Mai 2000 (Rs. C-209/98 "Kopenhagen", NVwZ-RR 2000, 1151) angezeigt ist, wie die Antragstellerin vorträgt (a.A. der Antragsgegner unter Bezugnahme auf das Urteil des VG Schleswig vom 23.02.2006 - 12 A 147/04 -, Beck online), mag offenbleiben.
  • OVG Sachsen, 06.01.2005 - 4 BS 116/04

    Haushaltsabfälle, Überlassungspflicht, Entsorgungsträger, Drittbeauftragung,

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 7 ME 193/07

    Zulässig: Gewerbliche Altpapiersammlung

  • VG Dresden, 09.05.2008 - 1 L 20/08

    Verwaltungsgericht bestätigt Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung in

  • VGH Bayern, 12.01.2005 - 20 CS 04.2947
  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2395/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

    Diese Firmen haben ebenfalls um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (Az.: 4 B 2279/08 und 4 B 2491/08).

    Die andere Frage ist, ob unter den Gegebenheiten, dass im Gebiet der Antragsgegnerin drei gewerbliche Sammler (neben der Antragstellerin in diesem Verfahren sind dies die Antragsteller in den Verfahren 4 B 2279/08 und 4 B 2491/08) tätig werden wollen, ein sinnvoller Betrieb eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers - und sei es nur in Bezug auf eine Reserve- bzw. Auffangfunktion - überhaupt möglich ist.

  • VG Hannover, 20.05.2008 - 4 B 2491/08

    Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

    Diese Firmen haben ebenfalls um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (Az.: 4 B 2279/08 und 4 B 2395/08).

    Die andere Frage ist, ob unter den Gegebenheiten, dass im Gebiet der Antragsgegnerin drei gewerbliche Sammler (neben der Antragstellerin in diesem Verfahren sind dies die Antragsteller in den Verfahren 4 B 2279/08 und 4 B 2395/08) tätig werden wollen, ein sinnvoller Betrieb eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers - und sei es nur in Bezug auf eine Reserve- bzw. Auffangfunktion - überhaupt möglich ist.

  • VG Saarlouis, 26.06.2008 - 5 L 473/08

    Ein gewerblicher Sammler kann dem öffentlichen Entsorger nicht untersagen lassen,

    Niedersächsisches OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2008 - 7 ME 192/07 - AbfallR 2008, 35 = ZUR 2008, 206; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2008 - 10 S 2422/07 - UPR 2008, 235; VG Hannover, Beschlüsse vom 20.05.2008 - 4 B 2279/08 u.A. - VG Hamburg, Beschluss vom 23.04.2008 - 4 E 880/08 - vgl. auch VG Frankfurt(Oder), Beschluss vom 05.05.2008 - 5 L 113/08 - VG Würzburg, Urteil vom 26.02.2008 - W 4 K 07.1455 -.
  • VG Saarlouis, 16.07.2008 - 6 L 416/08

    Aufstellen von zuvor bestellten blauen Tonnen für Papier, Pappe und Kartonagen

    Unter den genannten Voraussetzungen ist mithin davon auszugehen, dass der öffentliche Entsorger kein Exklusivrecht auf das Einsammeln dieser Abfälle hat, so dass auch gewerbliche Sammler tätig werden können (Vgl. Niedersächsisches OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.01.2008 - 7 ME 192/07 - AbfallR 2008, 35 = ZUR 2008, 206; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.02.2008 - 10 S 2422/07 - UPR 2008, 235; VG Hannover, Beschlüsse vom 20.05.2008 - 4 B 2279/08 u.A. - VG Hamburg, Beschluss vom 23.04.2008 - 4 E 880/08 - vgl. auch VG Frankfurt(Oder), Beschluss vom 05.05.2008 - 5 L 113/08 - VG Würzburg, Urteil vom 26.02.2008 - W 4 K 07.1455 -und den Beschluss der 5. Kammer des Gerichts -5 L 473/08- letztere zitiert nach juris) .
  • VG Hannover - 4 B 2385/08 (anhängig)

    Gewerbliche Altpapiersammlungen aus Privathaushalten

    - 4 B 2279/08 und 4 B 2385/08 -.
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